Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren für die Eheschließung österreichischer Staatsbürger während der Dienstzeit wochentags am Standesamt betragen € 59,65.
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig Standesamt Zwettl
  

   
   
 Marktgemeinde Großgöttfritz

3913 Großgöttfritz 100, Tel.02875/8362, Fax 02875/88198
gemeinde@grossgoettfritz.at  -  www.grossgoettfritz.at

Amtszeiten: 

Montag: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, 

 Mittwoch: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr,  

Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr